Ich habe für Sie noch geöffnet und in der Praxis einige grundlegende Maßnahmen zusätzlich verstärkt, um einen bestmöglichen Infektionsschutz für alle zu gewährleisten.
Vor und nach jeder Therapie wird von mir eine zusätzliche Händedesinfektion durchgeführt.
Während der Behandlung trage ich eine FFP2 Maske.
Soweit erforderlich werden die Behandlungsliegen und Therapiegeräte nach jedem Gebrauch, über das normale Maß hinaus, desinfiziert.
Im Zeitraum zwischen dem 25.11.2021 und dem 23.12.202 gelten die folgenden Bestimmungen in Hessen:
§ 25 Absatz 2 besagt, dass körpernahe Dienstleistungen, welche medizinisch notwendig sind, angeboten werden dürfen für Personen, die entweder einen Impfnachweis oder Genesenennachweis oder einen Antigen-Schnelltest, welcher nicht älter als 24 Std. ist, vorweisen (3G – Regel). Ich bedanke mich für ihr Verständnis.